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Seit langem beschäftigen wir uns mit der Versorgung von Richtern
und Staatsanwälten. Wo früher nur kleinere, eher geringe
Versorgungslücken bestanden sind mittlerweile bedrohliche Lücken entstanden.
Hier möchten wir mit unserer umfassenden Beratungsleistung
ansetzen.
1. Ende der privilegierten Beamtenversorgung
Nach beamtenrechtlichen Grundsätzen des höheren Dienstes besoldet, konnten Richter und Staatsanwälte noch vor wenigen Jahren an einer privilegierten Versorgung partizipieren.
Nach beständiger Ausdünnung der Versorgung über Jahre hinweg, spätestens seit dem Dienstrechtsreformgesetz zum 1.7.97 und nachfolgenden gravierenden Verschlechterungen wurde die Beamten- und Richterversorgung
deutlich gekürzt.
Dies gilt vor allem für junge Richter, deren Versorgung bei Dienstunfähigkeit je nach Laufbahnverlauf -
bis zu 60% gekürzt wurde.
2. Ruhegehaltsberechnung:
Nur wer seine Ansprüche kennt, kann Vorkehrungen treffen:
Diese Kürzungen machen eine rechtzeitige Überprüfung der eigenen Ansprüche erforderlich, bevor Vorerkrankungen den Abschluss von ergänzenden Versicherungen unmöglich machen. Die Berechnung der Ansprüche ist
äußerst kompliziert und verlangt Spezialkenntnisse, über die nur entsprechend ausgebildete
Mitarbeiter verfügen.
Richterdienst.de verfügt über dieses Know-How.
3. Die Lösung:
Nach Überprüfung der eigenen Versorgungsanwartschaften, Unterbreitung entsprechender
Vorschläge zum Schließen der Versorgungslücke.
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Mit diesen jahrelangen Erfahrungen unserer Versorgungsspezialisten in Sachen Beamtenversorgung des höheren Dienstes, kann Richterdienst.de Ihnen, nach eingehender Analyse, zu einer auf ihre Bedürfnisse hin ausgerichtete ergänzende Versorgung zu günstigen Bedingungen und Beiträgen verhelfen.
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Richterdienst.de ein Projekt des
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