


Egal wo Sie wohnen,
ob in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Brandenburg,
Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt,
Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Flensburg,
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Kassel, Kaiserslautern, Kiel, Köln, Koblenz, Krefeld, Leipzig,
Leverkusen, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Mönchengladbach,
München, Münster, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Oldenburg, Osnabrück,
Paderborn, Potsdam, Recklinghausen, Rostock, Rügen, Saarbrücken,
Schwerin, Solingen, Stralsund, Stuttgart, Trier, Wiesbaden, Wolfsburg,
Wuppertal, Würzburg oder an der Ostsee, an der Nordsee, am Bodensee,
am Chiemsee oder in den Alpen, im Erzgebirge, im Harz oder
im Schwarzwald - unsere Angebote sind für alle günstig
und leistungsstark.
Wir betreuen Sie bundesweit egal ob Sie
in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
oder Thüringen wohnen. |
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Der Richterdienst ist auf die Absicherung und Vorsorge aller
beamteten Juristen spezialisiert.
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Nach
Eingabe Ihrer Daten erstellen wir Ihnen kostenfrei
eine Analyse Ihre Versorgungsansprüche und zeigen Ihnen
eventuelle Versorgungslücken auf.
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| Die
Rentenversicherung |
eXtra-Rente
Die einzigartige Rente für
Kranke |
private Rentenversicherung

Nur wenige Beschäftigte werden sorgenfrei an die Altersabsicherung denken
können. Für viele Bürger spielt der Gedanke erhöhter
Vorsorgeanstrengungen eine wachsende Rolle.
Die private Rentenversicherung bietet sich als Produkt für die
Altersvorsorge geradezu auf idealer Weise an, wenn man keine Todesfallabsicherung
benötigt. Dann ist die private Rentenversicherung (oder auch
Leibrentenversicherung genannt) ein reiner steuerbegünstigter Sparvertrag
ohne Risikoschutz.
Die private Rentenversicherung hat einen entscheidenden Vorteil
gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung - sie wird Jahr für
Jahr verzinst. Ob dies ein guter oder eher mäßiger Zins ist,
spielt im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Rolle, da die
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt nicht verzinst
werden (ja nicht einmal für sie reserviert bleiben), da diese innerhalb
weniger Wochen komplett wieder ausgegeben werden (Generationenprinzip).
Natürlich sind wir bemüht, Ihnen vom Markt einen Versicherer
mit einem langfristig hochwertigen Zins anzubieten.
Die private Rentenversicherung
Genauso wie die heutige Lebensversicherung kaum noch mit einer Versicherung
aus den 60er Jahren zu vergleichen ist, ist auch die Rentenversicherung bei
guten Versicherern ein vielseitig gestaltbares Produkt, wo die individuellen
Bedürfnisse genau verwirklicht werden können.
Das Ziel der Rentenversicherung ist der Aufbau einer zusätzlichen privaten,
lebenslang garantierten (monatlichen) Rentenzahlung.
Dabei zahlt der Versicherte einen monatlichen (vierteljährlichen,
jährlichen bzw. einen Einmal-) Beitrag ein. Die Beitragszahldauer kann
bis zum Rentenbeginn bzw. auch kürzer gewählt werden.
Die Zeit bis zum Beginn der Rentenzahlung wird Aufschubzeit genannt.
Rentenarten:
Wahlweise kann man bei einigen Versicherungsunternehmen
zwischen verschieden Rentenarten wählen:
konstante Rente
fallende Rente
steigende/dynamisierte
Rente (es werden Dynamisierungen
von 2-5 % jährlich angeboten)
begrenzbare Rente (z.B. 20 Jahre) - selten angeboten |
Die konstante Rente zahlt Ihnen lebenslang die vereinbarte Rente ohne
weitere tarifliche Erhöhungen. (vorbehaltlich eventuell schwankenden
Anteil der Überschussrente)
Die fallende Rente zahlt Ihnen lebenslang eine Rente, die zu Beginn
deutlich höher ausfällt als eine konstante Rente, dann jedoch auf
einen Sockelbetrag abfällt. (vorbehaltlich eventuell schwankenden Anteil
der Überschussrente)
Die steigende / dynamisierte / dynamische Rente zahlt Ihnen lebenslang
die vereinbarte Rente mit jährlichem Inflationsausgleich (ca. 2% - 5%
jährlicher Steigerung). (vorbehaltlich eventuell schwankenden Anteil
der Überschussrente)
Die zeitlich begrenzte Rente zahlt Ihnen für die vereinbarte
Zeit die vereinbarte (konstante / steigende) Rente. (vorbehaltlich eventuell
schwankenden Anteil der Überschussrente)
weitere Leistungsmerkmale
Beitragsrückgewähr bei Tod während der Aufschubzeit
Im Fall, dass der Versicherte das Rentenbeginnalter (z.B. 65 Jahre)
nicht erlebt, bleibt die Frage, was mit den bisher eingezahlten Beiträgen
passiert. Im schlechtesten Fall behält die Versicherung die eingezahlten
Beiträge. Es gibt solche Tarife, die wir jedoch nicht für sinnvoll
halten und daher nur auf ausdrücklichen Wunsch hin anbieten.
Aber auch die Tarife mit Beitragsrückgewähr haben verschiedene
Qualitäten. Einmal werden Ihnen (in diesem Fall ihren Erben) nur die
Beiträge zurückerstattet, andermal bekommt man zusätzlich
den Zinsanteil bzw. den Überschussanteil gutgeschrieben. (Unsere
Angebote sind alle mit einer hochwertigen Beitragsrückgewähr
ausgestattet.)
Kapital-Wahlrecht
Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung kann man auch die aufgelaufene
Kapitalauszahlung wählen. Diese Entscheidung muss nicht gleich
bei Beginn des Vertrages festgelegt werden, dafür haben Sie (in der
Regel) noch bis 3 Monate vor Rentenbeginn Zeit. Nicht möglich ist das
steuerfreie Kapitalwahlrecht, wenn die Versicherungsdauer unter 12 Jahren
gelegen hat. Umgekehrt heißt dies, auch Verträge mit der Mindestzeit
(meist 5 Jahre) sind bei Rentenbezug steuerbegünstigt.
garantierte Aufnahme
Bei der privaten Rentenversicherung werden keine Gesundheitsfragen gestellt,
d.h. wenn keine weiteren Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, ist die
Aufnahme garantiert. Es kann daher auch keine gesundheitlichen
Risikozuschläge oder Ablehnungen geben.
zahlreiche mögliche Zusatzversicherungen
-
Todesfallreistungen
-
Berufsunfähigkeitsabsicherung (in der Kombination
stets etwas preisgünstiger als alleiniger Vertrag)
-
Hinterbliebenenrente (für den Partner etc.)
-
Pflegeabsicherung
-
unterschiedliche Dynamikarten (damit die Inflation ihre
gedachte Rentenvorsorge nicht verwässert)
-
Kapitalleistung auch bei Tod nach Rentenbeginn
-
Aufbauphase bei Beginn des Vertrages
-
Teilauszahlung des Kapitals - Restkapital als Rentenleistung
(noch sehr selten angeboten)
Rentengarantiezeiten
Sie erhalten die tariflich vereinbarte Rente lebenslang. Nun kann auch dieser
Zeitabschnitt sehr kurz sein (z.B. Rentenbeginn mit 65 Jahren / Ableben mit
68 Jahre), so dass die schöne Zusatzrente nur wenige Jahre durch
den Versicherer gezahlt werden musste. Hier kann man gegensteuern und
aus teilweise verschiedene Garantiemodellen wählen. Standard ist die
Rentengarantiezeit (Mindestlaufzeit) in der Regel von 5-20 Jahre.
D.h. sollten Sie in der Garantiezeit versterben, wird die Rente für
die restliche Zeit der Garantievereinbarung an die Erben weitergezahlt.
Interessante andere Modelle erstatten Ihnen (in diesem Fall ihren Erben)
den nicht verbrauchten Kapitalanteile inkl. Überschüsse zurück.
Flexibler Rentenbeginn
Diese Option halten wir für sehr wichtig. Denn wissen Sie schon, mit
welchen Lebensalter Sie in Rente gehen wollen / sollen / müssen ? Bei
flexiblen Rentenbeginn können Sie das Rentenalter vorverlegen (bis max.
auf das 60. Lebensjahr) oder auch weiter hinausschieben (1 - 10 Jahre). Dass ein Hinausschieben die Rentenleistungen deutlich vergrößert, versteht
sich von selbst.
Renten gegen Einmalzahlungen
Für ältere Bürger kann auch die Verrentung eines
größeren Einmalbeitrages (z.B. Ablaufsummen einer Lebensversicherung,
ein Erbe etc.) sowohl aus steuerlichen Gründen als auch Renditegründen
interessant sein. Auch hierzu haben wir Ihnen eine Angebotstafel vorbereitet.
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Alle Lebensversicherer prüfen bei
Risikolebensversicherungen, bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bis
aus Kleinste Ihren Gesundheitszustand. Bei der Renteversicherung dagegen
prüft bis auf ein einziges Unternehmen niemand.
Sind denn alle älteren Bürger auf einmal KERNGESUND ??
Nein ?? Dann wäre ein Prüfung doch mehr als sinnvoll, denn auch hier
sollte es fair zugehen.
Für Menschen, deren Lebenserwartung statistisch vom Durchschnitt abweicht und die somit einer anderen Risikogruppe angehören,
berücksichtigt einzig die LV 1871 mit der eXtra-Rente, als erste Versicherungsgesellschaft in Deutschland,
diese Abweichung bei der Errechnung der versicherten Rente. Für den Einzelnen kann sich dadurch eine deutlich höhere
Leistung ergeben . Die eXtra-Rente. |
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