Der Richterdienst ist auf die Absicherung und Vorsorge aller
beamteten Juristen spezialisiert.
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eventuelle Versorgungslücken auf.
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Kleinere Pensionen für Beamte
(Entscheidung vom
27.09.2005)
Die im Zuge der Rentenreform vorgenommene Absenkung von Beamtenpensionen ist rechtmäßig. Die Absenkung verstoße nicht gegen die Grundsätze des Berufsbeamtentums, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag
(27. September 2005) und wies die Klage von drei Beamten im Ruhestand ab.
Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung war im Jahr 2001 auf Beamte übertragen worden. Die Änderungen führten dazu, dass derzeit aktive Beamte im Ruhestand geringere Pensionen erhalten und die Altersbezüge der jetzigen Ruheständler weniger stark ansteigen als zuvor.
Drei Pensionäre zogen dagegen vor das Verfassungsgericht.
Ihre Grundrechte seien jedoch nicht verletzt, hieß es in der Gerichtsentscheidung.
Damit bleiben den Haushalten von Bund und Ländern Kosten in Milliardenhöhe erspart. (Az.: 2 BvR 1387/02)
Sie können sich
denken - nun wo Pensionssenkungen verfassungskonform sind -
kommen noch viele weitere ...
Wer nicht privat vorsorgt und auf die noch hervorragenden
Beamtenpensionen baut könnte in 10 - 15 Jahre sinnbildlich auf Sand
gebaut haben.
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