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Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) tritt in
Kraft
Dass auf dem Gebiet der Rentenversorgung Reformen notwendig sind, wird niemand bestreiten. Die Alterspyramide der deutschen Bevölkerung steht nahezu Kopf. Ganz zu schweigen von der Pyramide der Beamten, deren Schieflage die Gesamtbevölkerung noch deutlich übertrifft!
Daraus müsste man schließen, dass der Staat jegliche private Vorsorge fördern und unterstützen sollte. Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz tut er dies auch - aber leider nur teilweise und nicht ohne Widersprüche. So hat der Gesetzgeber die Attraktivität der privaten Vorsorge deutlich gedämpft.
2005 wurde die Steuerfreiheit
gestrichen!
Wie stark die steuerliche Belastung ein Kapitalergebnisses schmälern kann, zeigt das folgende
Beispiel:
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Auszahlung zum Alter 60:
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80.000 €
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Summe der Beiträge
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36.000 €
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Zu zahlende Steuer
(Steuersatz 35%)
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7.700 €
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Keine schönen Aussichten ab 2005, denn die Steuerfreiheit der Altersvorsorge war mittlerweile über 100 Jahre
alt.
Beamte
häufig doppelt betroffen. Oben ist angeführt, dass das Gesetz durchaus auch positive Elemente zur privaten Vorsorge besitzt. So sollen ab 2005 die neuen Renten (Rürup-Rente) im Beitragsaufwand absetzbar werden. (ab 60% des Beitrages in 2005 steigend bis 100% in 2025, maximal jedoch 20.000
€) Für Angestellte auf jeden Fall eine gute Sache. Den Beamten jedoch bringt diese Absetzbarkeit oft keinen neuen Vorteil, da viele Beamte durch das Fehlen sonstiger Sozialabzüge (bis auf die Krankenversicherung) genug Spielraum innerhalb der alten Vorsorgepauschalen besaßen.

Wir denken, dass Sie auch als Kunde / Mandant in den schwierigen Fragen der
Absicherung beim Richterdienst sehr gut aufgehoben sind.
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